Die Haarenniederung wird Naturschutzgebiet!
Hier ist das Naturschutzgebiet Fauna-Flora Habitat (FFH Richtlinie von 1992) zu sehen!
Was bedeutet das für Die Haarenniederung und für unseren Verein?

Nun es gibt viele Vorteile zum Schutz der Niederung und nur wenige Einschränkungen (Verbote).
Das Naturschutzgesetz hat den Zweck die Erhaltung und Entwicklung dieses Landschaftsschutzgebietes mit ihren
zahlreichen Pflanzen und Tieren, die teilweise zur Roten Liste gehören, besser zu schützen.
Hierzu sind u.a. auch Verbote erlassen, die das frei laufen oder schwimmen lassen von Hunden untersagt oder
wildlebende Tiere Leid an zutun, sowie Pflanzen zu zerstören oder jeglichen Müll zu entsorgen.

Bis zu 50.000 Euro kann es kosten, wer sich grobfahrlässig verhält.

Für unseren Verein bedeutet das, daß wir noch mehr für den Erhalt der Natur tun müssen
und uns dafür einsetzen, daß es auch weiter ein Erholungsgebiet bleibt.
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